Steuern
Die Rente ist als Einkommen in Bund und Kanton zu 100 Prozent steuerpflichtig. Das steuerbare Vermögen bleibt unverändert.
Der Kapitalbezug indessen löst eine einmalige Auszahlungssteuer aus, die in der Regel zwischen 5 und 25 Prozent variiert, abhängig vom Auszahlungsbetrag und dem Steuerdomizil. Das ausbezahlte Kapital gehört sodann zum Vermögen.


