Nachlass
Gemäss gesetzlicher Regelung erhält der hinterbliebene Ehegatte im Normalfall 60 Prozent der Altersrente. Die übrigen Hinterbliebenen haben keinen Anspruch auf die Altersrente.
Anders sieht die Situation bei einem Kapitalbezug aus. Das gesamte vorhandene Kapital kommt dem hinterbliebenen Ehegatten und den Nachkommen zugute. Die Aufteilung erfolgt nach dem Ehegüter- und Erbrecht.


