Die AHV-Rente kann auf Wunsch bereits ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden, wobei Männer mit 65 Jahren und Frauen bereits mit 64 Jahren das ordentliche Pensionsalter erreichen.

 

Wird die AHV-Rente vor dem regulären Pensionsalter bezogen, so reduziert sich die jährliche Rente zwischen 3.40% und 13.60% Prozent, je nach Geschlecht, Jahrgang und Anzahl Jahre des Vorbezugs.

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