Der Erwerb von Wohneigentum hat auch steuerliche Auswirkungen. Der Eigenmietwert ist als fiktives Einkommen zum steuerbaren Einkommen hinzu zu zählen. 

 

Auf der anderen Seite können die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden. Bei den Unterhaltskosten können Hausbesitzer zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug für die effektiven Unterhaltskosten wählen.

 

Abzugsfähig sind jedoch nur werterhaltende Investitionen. Wertvermehrende Investionen können nicht abgezogen werden.

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