Vorsorge
Beträge, welche Sie freiwillig in Ihre Pensionskasse einzahlen, können Sie vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.
In Jahren mit hohem Verdienst können Sie so die Steuerprogression brechen und eine Steuerersparnis erzielen. Wenn Sie den Einkaufsbetrag über mehrere Jahre staffeln, sparen Sie zudem mehr Steuern als bei einmaliger Zahlung.
Ebenfalls ist der Ausbau der 3. Säule (private Vorsorge) steuerlich begünstigt. Sie können die freiwilligen Einzahlungen bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Erwerbseinkommen abziehen.
Die jährlich maximal zulässige Einlage beträgt derzeit CHF 6'682 bei Angestellten resp. 20% des Einkommens bei Selbstständigen mit Pensionskasse (maximal CHF 33'048).


